Medizinische Früherkennung

Checkliste: Wichtige Vorsorgeuntersuchungen ab 40

Frau mit 40 bei einer Vorsorgeuntersuchung | © GettyImages/Westend61
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Vorsorge ist wichtig: Welche Gesundheits-Checks zur Früherkennung von Krankheiten Sie regelmäßig wahrnehmen sollten und wann die Krankenkasse zahlt, lesen Sie in unserem Ratgeber.

Polypen am Darm als Vorstufe zu Krebs und andere gesundheitlich bedenkliche Veränderungen verursachen lange keine körperlichen Beschwerden. Mit zunehmendem Alter wird es deshalb immer wichtiger, regelmäßige Vorsorgetermine beim Arzt wahrzunehmen, um ernste Erkrankungen frühzeitig zu erkennen. Ab wann welche Checks sinnvoll sind und welche Kosten die Krankenkasse übernimmt. 

Vorsorge kann Leben retten: Wer seinen gesetzlichen Anspruch auf Untersuchungen zur medizinischen Früherkennung regelmäßig wahrnimmt, kann schlimme Erkrankungen verhindern oder rechtzeitig eine passende Behandlung beginnen. 

Medizinische Früherkennung: Warum ist Vorsorge so wichtig?

Wer möglichst lange ein gesundes Leben führen will, sollte neben einer ausgewogenen Ernährung und viel Bewegung auch an regelmäßige Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen im Rahmen der medizinischen Früherkennung denken. Denn ernstzunehmende Erkrankungen wie Krebs oder andere körperliche Veränderungen, die medizinisch behandelt werden sollten, machen sich häufig erst dann mit Beschwerden bemerkbar, wenn eine Therapie bereits zu spät ist. Dabei können lebensbedrohliche Krankheiten, zum Beispiel Darmkrebs, bei einer frühzeitigen Diagnose gut geheilt werden. Zusätzlicher Pluspunkt der Vorsorgeuntersuchungen: Viele Krankenkassen bieten spezielle Bonus-Programme an. Wer seine Vorsorgeuntersuchungen regelmäßig wahrnimmt, wird mit einer Prämie belohnt und bekommt beispielsweise einen Teil der Krankenkassenbeiträge zurückerstattet.

Ab wann sollte ich regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen machen?

Auch ohne Verdacht auf eine Erkrankung sollten Sie spätestens ab dem 35. Lebensjahr regelmäßig zur medizinischen Früherkennung gehen, da bereits ab 30 das Risiko für viele Krankheiten steigt. Dabei gibt es jedoch auch Methoden, die umstritten sind und erwiesenermaßen Auslöser für gesundheitliche Beschwerden sein können. Medizinisch wird dann von einer Übertherapie oder Überdiagnose gesprochen – also von negativen gesundheitlichen Entwicklungen, die durch medizinisch eigentlich nicht notwendige Untersuchungen auftreten. Die Entscheidung, welche Präventivmaßnahmen für Sie sinnvoll sind, sollten Sie deshalb abhängig von Ihrem Gesundheitszustand und in Abstimmung mit Ihrem behandelnden Arzt treffen. 

Krebsprävention: Die wichtigsten Vorsorgeuntersuchungen und wann die Krankenkasse zahlt

Krebs ist tückisch, egal um welche spezifische Art es sich dabei handelt. Denn bei einem Großteil der Krebserkrankungen bemerken Betroffene die Beschwerden erst in einem fortgeschrittenen Krankheitsstadium, wenn eine Behandlung nur noch geringe Erfolgschancen verspricht. Daher sind vorbeugende Untersuchungen zur Krebsprävention besonders wichtig, um im Fall einer Erkrankung in einem möglichst frühen Stadium eingreifen zu können und so die Aussicht auf Heilung zu erhöhen. Präventivmaßnahmen zur Früherkennung von Krebserkrankungen gehören deshalb zu den Leistungen, die ab einem bestimmten Alter von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.

Brustkrebs

Die häufigste Krebsart bei Frauen ist Brustkrebs. Alleine in Deutschland erkranken laut „Zentrum für Krebsregisterdaten“ am Robert-Koch-Institut 70.000 Frauen jährlich am sogenannten Mammakarzinom. Tückisch an dieser Krebsart ist, dass sie lange Zeit keine spürbaren Symptome verursacht und deshalb oft erst bei routinemäßigen Kontrollen oder mithilfe spezieller technischer Verfahren diagnostiziert werden kann. Das Abtasten der Brust zur Brustkrebsfrüherkennung beim Gynäkologen gehört ab dem 20. Lebensjahr zu den jährlichen Pflichtvorsorgeuntersuchungen. Ab 30 steht Patientinnen eine erweiterte Krebsprävention zu: Der Frauenarzt tastet Brust und Achselhöhlen ab und informiert die Patientin darüber, wie sie zu Hause selbst ihre Brust auf Auffälligkeiten überprüfen kann. Ab 50 steigt das Brustkrebsrisiko enorm, weshalb Sie spätestens dann (bestenfalls aber bereits ab dem 35. oder 40. Lebensjahr), regelmäßig zur Vorsorge gehen sollten: Bei einer Mammographie wird die Brust aus mehreren Perspektiven per Röntgenstrahlung aufgenommen. So können Knoten, Tumore und Gewebeveränderungen sichtbar gemacht werden. Zudem wird eine Mammographie durchgeführt, wenn beim Abtasten der Brust abnormale Veränderungen aufgefallen sind und das betroffene Brustgewebe genauer untersucht werden muss. Bei Frauen mit besonders dichtem Brustgewebe ist es empfehlenswert, die Brust zusätzlich mit Ultraschall (Sonographie) zu untersuchen. Diese Methode gehört zu den neueren Früherkennungsuntersuchungen im Rahmen der Brustkrebsprävention und ist im Vergleich zu Geräten, die mit Strahlung arbeiten, besonders gewebeschonend.

Das sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen

Das Abtasten der Brust einmal pro Jahr sowie die Anamnese zu Erkrankungen in der Familie werden ab 20 erstattet, bei Frauen ab 50 alle zwei Jahre eine Mammographie. Bei dichtem Brustgewebe und bei einem konkreten Verdacht auf Brustkrebs bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen darüber hinaus eine Sonographie. In manchen Krankenversicherungstarifen ist der Brustultraschall sogar als normale Zusatzleistung enthalten. Wenn es in Ihrer Familie bereits Fälle von Brustkrebs gab, ist es ratsam eine Krankenversicherung zu wählen, die bereits vor dem 50. Lebensjahr zusätzliche Präventionsmaßnahmen übernimmt und erweiterte Verfahren wie beispielsweise Gentests anbietet. Diese Zusatzleistungen bieten beispielsweise die Audi BKK, Barmer, BKK Wirtschaft & Finanzen, Brandenburgische BKK, die Techniker Krankenkasse sowie die Ortskrankenkassen der AOK wie etwa die AOK Bayern an.

Gebärmutterhalskrebs

Nach Brustkrebs ist Gebärmutterhalskrebs, das sogenannte Zervixkarzinom, bei Frauen weltweit die zweithäufigste Krebsart. Zur Prävention von Gebärmutterhalskrebs wird jungen Mädchen bis 14 Jahren beziehungsweise vor dem ersten Geschlechtsverkehr eine Impfung empfohlen, die eine Zellveränderung der krebsauslösenden HP-Viren (Humane Papillom Virus) verhindern kann. Dieses Virus wird hauptsächlich beim Sex übertragen. Ab dem 20. Lebensjahr sollte dann einmal jährlich die Krebsvorsorge beim Gynäkologen wahrgenommen werden, was in der Regel durch einen sogenannten PAP-Test erfolgt – einem Abstrich der Zellen des Muttermundes und Gebärmutterhalses – sowie mit einer Tastuntersuchung der äußeren und inneren Geschlechtsorgane. Der PAP-Test ist mittlerweile umstritten und wird von Kritikern als nicht ausreichende Präventionsmaßnahme deklariert: Bei dieser Methode kann es zu Ungenauigkeiten und Fehlern kommen, durch die eventuell abnormale Zervixzellen unbemerkt bleiben oder ein Befund zwar positiv ausfällt, aber nicht eindeutig zu analysieren ist. Frauen ab 30 empfiehlt die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) seit 2008 daher, ergänzend zum PAP-Test die Gebärmutter mit einem zusätzlichen HPV-Test untersuchen zu lassen: Mit diesem Abstrich lassen sich Zellveränderungen besser feststellen, die durch eine akute Infektion mit humanen Papillomaviren (HPV) ausgelöst wurden.

Das sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen

Die Schutzimpfung gegen Gebärmutterhalskrebs wird bei Mädchen bis zum 14. Lebensjahr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Einmal jährliches Abtasten und ein Abstrich per PAP-Test sind in den Leistungen aller gesetzlichen und privaten Krankenkassen für Frauen ab 20 Jahren enthalten. Bei Auffälligkeiten oder im Zuge einer Gebärmutterhalskrebs-Operation wird ein zusätzlicher HPV-Test von den Kassen erstattet. Geschieht dies aber auf Wunsch der Patientin und ohne begründeten Verdacht, müssen die Behandlungskosten zwischen 50 und 80 Euro selbst übernommen werden. Seit 2018 können Frauen ab 35 alle drei Jahre auf Kosten der Krankenkasse eine Kombination aus PAP- und HPV-Test zur Früherkennung wahrnehmen.

Hautkrebs

Hautkrebs ist in der Regel heilbar, sofern er rechtzeitig erkannt wird. Bleibt die Krebserkrankung jedoch lange Zeit unbemerkt, können sich die bösartigen Melanome bei schwarzem Hautkrebs auch auf andere Organe ausbreiten. Und auch der eigentlich gutartige weiße Hautkrebs kann bösartige Krebsgeschwüre hervorrufen. Für Menschen mit vielen Leberflecken ist es deshalb empfehlenswert, schon vor dem 35. Lebensjahr, ab dem gesetzliche Krankenkassen in der Regel alle zwei Jahre eine kostenlose Früherkennung ermöglichen, und in kürzeren Zeitintervallen zur Kontrolle zu gehen, da das Risiko einer gesundheitlich bedenklichen Veränderung des betroffenen Hautgewebes in diesem Fall hoch ist. Bei einem Hautkrebs-Screening untersucht der Dermatologie die Haut des Patienten mit bloßem Auge von Kopf bis Fuß, um Auffälligkeiten und verdächtige Muttermale, Leber- oder Pigmentflecke zu identifizieren. Die modernere Untersuchungsmethode mit einem Auflichtmikroskop (Dermatoskop), einer speziellen Lupe, wird bislang nur von wenigen gesetzlichen Krankenkassen übernommen und bei den meisten Hautärzten erst auf Wunsch des Patienten durchgeführt.

Das sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen

Alle gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Hautkrebs-Früherkennung ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre, in Ausnahmefällen (etwa wenn in der Familie des Patienten bereits Hautkrebsfälle bekannt sind) auch schon vor 35. Die Untersuchung mit dem Auflichtmikroskop zusätzlich zur optischen Kontrolle ist keine Standardleistung und muss in den meisten Fällen von den Patienten aus eigener Tasche bezahlt werden. Diese Vorsorgemaßnahme ist bei einer verstärkten Neigung zu Leberflecken und Muttermalen sowie genetischer Vorbelastung bereits ab 20 Jahren empfehlenswert. Ob Ihre Krankenkasse ein spezielles Hautkrebs-Präventionsprogramm mit erhöhtem Leistungsumfang anbietet, können Sie Ihren Versicherungsunterlagen entnehmen. Die Ortskrankenkassen der AOK, beispielsweise die AOK Hessen, Audi BKK, Bahn-BKK, BARMER, BKK EUREGIO, Bertelsmann BKK, DAK Gesundheit, HEK, Techniker Krankenkasse und die R+V Betriebskrankenkasse etwa bieten Versicherten eine Hautkrebsprävention an, die über den gesetzlichen Anspruch hinausgeht oder erstatten die Behandlungskosten zumindest teilweise zurück.

Darmkrebs

Allein in Deutschland erkranken jährlich über 80.000 Menschen an Darmkrebs. Bei bekannten Darmkrebsfällen in der Familie ist die regelmäßige Vorsorge bereits ab dem 30. Lebensjahr empfehlenswert. Zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen zählt ab dem 50. Lebensjahr die Kostenübernahme für eine Stuhlprobe pro Jahr, durch die veränderte Zellen und Rückstände von Blut festgestellt werden können. Diese Präventivmaßnahme sollten Sie spätestens mit Anfang 50 wahrnehmen, da das Darmkrebsrisiko ab diesem Alter deutlich steigt. Eine zusätzliche Darmspiegelung kann bei einer entsprechenden Krankheitsvorgeschichte, Darmbeschwerden oder Verdacht auf Erkrankungen Aufschluss darüber geben, ob beispielsweise krankhafte Polypen im Darm vorliegen. Ab 55 beinhaltet die kostenfreie Gesundheitsvorsorge der gesetzlichen Krankenkassen alle zehn Jahre eine Darmspiegelung (Koloskopie).

Das sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten der Darmkrebsprävention bei Frauen und Männern ab 50 in Form einer jährlichen Kontrolle per Stuhltest, sowie ab 55 Jahren einmal alle zehn Jahre die Kosten einer Darmspiegelung. Bei familiären Krankheitsfällen und bestehendem Verdacht auf Darmkrebs gehen die Leistungen teilweise auch darüber hinaus. Unter anderem Krankenkassen wie Bertelsmann BKK, BKK VerbundPlus und IKK Südwest bieten die Kostenübernahme für die Darmkrebsvorsorge schon vor dem 50. Lebensjahr an.

Weitere wichtige Untersuchungen, die Sie mit 40plus wahrnehmen sollten

Wer alle Möglichkeiten zur kostenlosen Früherkennung von Krebserkrankungen wahrnimmt, ist in puncto Gesundheitsvorsorge bereits gut aufgestellt. Vor allem bei Vorerkrankungen, chronischen Erkrankungen oder einer familiären Vorgeschichte zu einzelnen Krankheiten ist es empfehlenswert, sich regelmäßig und bereits vor dem empfohlenen Alter weiteren Vorsorgeuntersuchungen zu unterziehen. Ob diese Untersuchungen für Sie sinnvoll sind, sollten Sie mit Ihrem Hausarzt oder einem entsprechenden Spezialisten abklären. Bei älteren oder schwerkranken Menschen, aber auch bei ansonsten gesunden Personen können übermäßige Untersuchungen den Körper unnötig belasten und werden ohne einen begründeten Verdacht meist nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Zu den wichtigsten, zusätzlichen Früherkennungsmaßnahmen gehören:

  • „Check-up 35“: Ab 35 haben Frauen und Männer bei allen Krankenkassen einen gesetzlichen Anspruch darauf, alle zwei Jahre eine spezielle Kontrolluntersuchung wahrzunehmen, die der Prävention und Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Erkrankungen der Nieren sowie Diabetes Typ 2 dient.

  • Herz und Gefäße: Ab 30 werden Methoden wie die Doppler-Sonographie oder Echokardiographie von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet – allerdings nur bei einem begründeten Verdacht auf Herzfehler und Störungen der Herzfunktion.

  • Magen und Darm: Zusätzlich zur Darmkrebsvorsorge können Patienten mit Beschwerden im Margen-Darm-Trakt mithilfe eines Atemtests auf Heliobacter pylori-Infektionen (Hp-Bakterien) untersucht werden. Diese Bakterien stehen in Verdacht, das Magen- und Darmkrebsrisiko zu erhöhen. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten nur bei einem konkreten Verdacht auf eine Erkrankung – oder als Untersuchung im Zuge einer Hp-Infektion.

  • Zahnvorsorge: Einmal pro Halbjahr übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Vorsorge beim Zahnarzt. Bei Patienten mit Parodontitis ist die professionelle Zahnreinigung darüber hinaus Bestandteil der kostenlosen Leistungen.

  • Blutuntersuchungen: Bluthochdruck, Kreislauferkrankungen und Stoffwechselstörungen können bei bestehendem Verdacht durch eine Laboruntersuchung des Blutes diagnostiziert werden. Bluttests gehören allerdings nicht zu den Standard-Vorsorgeuntersuchungen und müssen ohne konkreten Krankheitsverdacht in jedem Alter vom Patienten bezahlt werden.

  • Glaukom-Früherkennung: Bei Risikopatienten wie beispielsweise Diabetikern werden die Behandlungskosten zur Feststellung von Grauem Star von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Allerdings reicht diese Methode nicht für eine eindeutige Glaukom-Diagnose aus, weshalb ggf. weitere Untersuchungen durchgeführt werden müssen.