Die meisten Unternehmen erwarten ab dem dritten Fehltag eine Krankschreibung durch eine*n Ärzt*in. Aber was, wenn Sie sich schon besser fühlen, bevor diese abgelaufen ist? Ob dann ein Restaurantbesuch erlaubt ist, erfahren Sie hier.
Sobald der/die Ärzt*in Bettruhe oder ähnliches verordnet hat, dürfen sie das Haus (außer im Notfall, für Arztbesuche und Co.) nicht verlassen. Das bedeutet, auch Essen zu gehen, ist nicht drin, selbst wenn sie schon früher als erwartet wieder gesund und fit sind. Werden sie doch erwischt, kann das im schlimmsten Fall rechtliche Konsequenzen haben. Sonst spricht prinzipiell nichts dagegen, dass sie Essen gehen, wenn sie krankgemeldet sind. Allerdings nur solange sie niemanden etwa durch Ansteckung gefährden oder es ihren Heilungsprozess (z.B. durch Alkohol oder Überanstrengung) negativ beeinflusst.
Es kann bei Kolleg*innen und Vorgesetzten sehr schlecht ankommen, wenn sie Sie im Restaurant antreffen oder sie davon erfahren. Dennoch ist dies sicher auch abhängig von der Art der gesundheitlichen Probleme. Sind sie etwa wegen chronischer Krankheit oder langwierigeren Beschwerden (z.B. Sehnenscheidenentzündung), die ihnen sonst aber ein relativ normales Leben erlauben, für längere Zeit nicht arbeitsfähig, wird Sie sicher niemand fürs Essengehen verurteilen. Häufig hilft auch ein Gespräch, um die Gründe aufzuklären und Ungereimtheiten zu vermeiden. So oder so bleibt es natürlich Ihre freie Entscheidung unabhängig von der Meinung anderer
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